Der Medikationsplan
Seit dem 1. Oktober 2016 haben gesetzlich Versicherte, die dauerhaft mehr als drei Medikamente einnehmen, das Recht auf einen Medikationsplan, der die Sicherheit der Einnahme erhöht. Der Plan wird vorzugsweise vom Hausarzt erstellt. Hat der Patient keinen Hausarzt fällt die Erstellung in die Zuständigkeit des Facharztes. Der Medikationsplan wird vom Hausarzt/Facharzt oder auf Wunsch des Versicherten in der Apotheke aktualisiert. Privatpatienten haben keinen Anspruch auf den neuen Medikationsplan. Für Patienten hat der Deutsche Apothekerverband ein Merkblatt gestaltet, welches einen Überblick über die wichtigsten Funktionen sowie Hinweise zur Handhabung des Plans gibt.
Link zum Merkblatt (PDF): Merkhilfe zum Medikationsplan →
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